allgemeine Geschäftsbedingungen

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Bitte nehmen Sie sich die Zeit, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen, da sie die Grundlage ihres Vertrages mit Lingual Consultancy Services Deutschland GmbH bilden. Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, stimmen Sie unseren Geschäftsbedingungen automatisch zu.

Diese Dienstleistungsvereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung” genannt) wird ab dem  Datum der Unterzeichnung durch den Kunden und Lingual Consultancy Services  Deutschland GmbH, mit Sitz Krumme Straße 35-35, 10627 Berlin, Deutschland wirksam. 

In dieser Vereinbarung wird die Partei, welche Verträge über den Erhalt von  Dienstleistungen abschließt, als „Kunde" bezeichnet, und die Partei, welche die  Dienstleistungen erbringt, wird als „Lingual Consultancy" bezeichnet. 

1. BESCHREIBUNG UNSERER DIENSTE 

Ab dem Unterzeichnungsdatum, oder gegebenenfalls ab einem anderen vereinbarten  Datum, bietet Lingual Consultancy seinem Kunden ausschließlich folgenden Dienste (zusammenfassend „Dienste” genannt) an: 

Lingual Consultancy erbringt die im entsprechenden Angebot beschriebenen  Sprachdienstleistungen als Dienste für den Kunden. Diese Vereinbarung gilt für die  Erbringung von Dienstleistungen, welche vom Kunden für bestimmte Projekte (jeweils ein  einziges „Projekt”) und durch Bestätigung des Angebots oder eine schriftliche Bestellung  („Bestellung”) in Auftrag gegeben wurden. Zusätzliche Dienstleistungen, die im Rahmen  dieser Vereinbarung beschafft werden, unterliegen dieser Vereinbarung gemäß der  Vertragslaufzeit. 

2. QUELLMATERIALIEN 

2.1 Der Kunde wird Lingual Consultancy urheberrechtlich geschützte Materialien und  Informationen zur Verfügung stellen, die für Lingual Consultancy Voraussetzung sind, um  die Dienstleistungen zu vervollständigen. Hierzu gehören, ohne Einschränkung, die  proprietäre Synchronisations- und Untertitelungssoftware des Kunden, Objektcodes,  Quellcodes, Kunstgegenstände, Onlineelemente, elektronische Dateien, Film- oder Fernsehaufnahmen, Spielaudio- und/oder -videoaufnahmen, Videobänder, Fotos,  Styleguides, Skizzen, Beschreibungen von Charakteren, Skripte, Vokalisierung von  schriftlichen Materialien, Produktspezifikation usw. (die „Quellmaterialien”).

2.2 Lingual Consultancy überprüft unverzüglich alle Quellmaterialien und informiert den  Kunden schriftlich oder per E-Mail über alle kreativen, technischen oder anderen Probleme,  die in den Quellmaterialien innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt entdeckt werden.  Vom Kunden wird erwartet, dass er sich nach besten Kräften bemüht, diese Probleme durch  eine angemessene Lösung zu beheben. Sollten die von Lingual Consultancy festgestellten  Probleme nicht vom Kunden behoben werden, wird Lingual Consultancy das Quellmaterial innerhalb der folgenden fünf (5) Werktage an den Kunden zurückgeben oder löschen.

2.3. Alle Quellmaterialien, anderen Elemente oder Informationen, die Lingual Consultancy im  Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, gelten bis zur Fertigstellung  des betreffenden Projekts als vertraulich und werden im Namen des Kunden unter sicheren,  angemessenen und geeigneten Bedingungen aufbewahrt. Lingual Consultancy wird keine  Kopien anfertigen, bis auf solche Kopien, die für die Erbringung der Dienstleistungen  unbedingt notwendig sind. Das Recht und das Interesse an den Quellmaterialien bleiben  dem Kunden oder seinen Beauftragten vorbehalten und sind hiermit ausdrücklich  vorbehalten. 
2.4. Nach Abschluss eines Projekts wird Lingual Consultancy die Verwendung von mit dem  Projekt verbundenen Quellmaterialien, außer zum Zweck der Erstellung endgültiger  Liefermaterialien (wie nachstehend definiert), einstellen. Sobald der Kunde alle endgültigen  Liefermaterialien erhalten und genehmigt hat, muss Lingual Consultancy eine  Sicherungskopie aller Quellmaterialien und aller arbeitsbezogenen Materialien oder  Dokumente, die in den endgültigen Liefermaterialien enthalten sind, einschließlich aller  Kopien, für einen Zeitraum von drei (3) Monaten für die ausschließliche Verwendung des  Kunden aufbewahren. 

3. VERGÜTUNG DER DIENSTE 

Gemäß folgendem Zeitplan wird der Kunde Lingual Consultancy die erbrachten Dienste vergüten: 

Lingual Consultancy wird Rechnungen für jede Bestellung einreichen und der Kunde wird  die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vornehmen. 

Der Kunde wird bei Vertragsunterzeichnung für Projekte mit einem Wert von über 10.000 €  50 % Anzahlung leisten.  

Alle Zahlungen werden in der oben angegebenen Währung getätigt.  

4. VERTRAGSDAUER 

Diese Vereinbarung beginnt mit dem zuerst genannten Datum und wird für den in den  Leistungsverzeichnissen festgelegten Zeitraum fortgeführt. Zu diesem Zeitpunkt verlängert  sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vorher von einer der  Parteien mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit oder Laufzeitverlängerung gekündigt  wird.

5. PRODUKTEIGENTUM 

Alle urheberrechtlich geschützten Werke, Produkte, Dienstleistungen oder andere  Informationen (zusammenfassend das „Arbeitsprodukt” genannt), die von Lingual  Consultancy im Zusammenhang mit den Dienstleistungen vollständig oder teilweise  entwickelt wurden, sind das ausschließliche Eigentum des Kunden. Auf Anfrage händigt  Lingual Consultancy alle Dokumente aus, die notwendig sind, um das ausschließliche  Eigentum des Kunden am Arbeitsprodukt zu bestätigen oder zu optimieren. In diesem Fall  steht es dem Kunden frei, die Dienste zu nutzen, auszuschöpfen und zu kommerzialisieren.

6. VERTRAULICHKEIT 

6.1. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht, Anordnungen oder Verordnungen  der Regierung oder auf Anordnung oder Erlass eines zuständigen Gerichts gefordert,  werden Lingual Consultancy und seine Mitarbeiter, Vertreter, Partner und Personal, weder  während noch nach der Laufzeit dieser Vereinbarung direkt oder indirekt Informationen  (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Quellmaterialien, endgültige  Liefermaterialien), die vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden, an nicht autorisierte  Personen weitergeben. Noch wird Lingual Consultancy irgendjemandem außer einem  autorisierten Mitarbeiter/Berater des Kunden irgendwelche Informationen über den Kunden  oder dessen Kunden, einschließlich des Produkts des Kunden, des Marktes, der Finanzen,  offenbaren oder in anderer Weise als im Verlauf der Ausführung dieses Vertrages  verwenden oder andere Pläne, Produktentwürfe, jegliche Form von Film, Video und/oder  digitale Elemente, die audiovisuelle, gefilmte oder anderweitig aufgezeichnete Inhalte  enthalten, Skripte, Texte, Charakterbeschreibungen, Styleguides, Storyboards,  Illustrationen, Unterhaltungsinhalte von Kinofilmen, Fernsehshows, Animationen,  Videospielen und anderen Programmen sowie die damit verbundenen Marketing- und  verkaufsfördernden Inhalte. Dazu gehören alle anderen Informationen, materielle oder  immaterielle, die der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt sind, unabhängig davon, ob sie  während der Erfüllung dieser Vereinbarung erworben oder entwickelt wurden oder von den  Kundenmitarbeitern und/oder Beratern bezogen wurden. Noch wird Lingual Consultancy  während oder nach der Laufzeit dieser Vereinbarung direkt oder indirekt, in irgendeiner  Weise, ganz oder teilweise, irgendwelche vertraulichen Informationen ohne vorherige  schriftliche Genehmigung des Kunden veröffentlichen, kopieren, fotografieren oder  reproduzieren. Der Kunde erteilt Lingual Consultancy die Genehmigung, eine Auswahl von  Inhalten zurückzuhalten, die von Lingual Consultancy für Marketing- und Werbemaßnahmen  für Lingual Consultancy verwendet werden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas  Anderes vereinbart wurde, gelten alle Informationen über und in Bezug auf Projekte, die vom  Kunden und/oder den Parteien, die im Auftrag des Kunden arbeiten, im Rahmen dieses  Vertrags als vertrauliche Informationen.

6.2 Lingual Consultancy erkennt an und stimmt zu, dass alle vorstehenden Informationen  Eigentum des Kunden sind, dass diese Informationen ein wertvoller und einzigartiger Vorteil  des Kunden sind und dass Lingual Consultancy alle notwendigen Schritte unternehmen  wird, um die Informationen des Kunden zu schützen. 

6.3 Lingual Consultancy gewährleistet, dass das gesamte Personal, Mitarbeiter, Partner  oder andere Personen, die von Lingual Consultancy im Zusammenhang mit der Erbringung  der Dienstleistungen für ein bestimmtes Projekt engagiert werden, den Vertraulichkeits- und  Sicherheitsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung nachkommen. Nach Beendigung  dieser Vereinbarung wird Lingual Consultancy alle Aufzeichnungen, Notizen, Dokumente  und andere Gegenstände, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung von Lingual  Consultancy verwendet, erstellt oder kontrolliert wurden, löschen oder an den Kunden  zurücksenden. 

7. GARANTIE 

Lingual Consultancy erbringt ihre Leistungen und Verpflichtungen gemäß dieser  Vereinbarung in einer zeitnahen und fachgerechten Weise, wobei sie Kenntnisse und  Empfehlungen für die Erbringung von Dienstleistungen nutzt, die den allgemein akzeptierten  Standards der Gemeinschaft und Region von Lingual Consultancy entsprechen, und einen  Standard der Sorgfalt bietet, oder besser eine Sorgfalt, die von ähnlichen Serviceanbietern  wie Lingual Consultancy verwendet wird. 

8. RECHTSMITTEL 

Zusätzlich zu allen anderen Rechten, die eine Partei gemäß dem Gesetz haben kann, wenn  eine Partei in Verzug gerät, indem sie eine Bestimmung, Bedingung oder Regelung dieser  Vereinbarung im Wesentlichen nicht erfüllt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die  Nichtzahlung einer Geldzahlung bei Fälligkeit),, kann die andere Partei den Vertrag durch  schriftliche Mitteilung an die säumige Partei kündigen. 

Diese Ankündigung muss die Art des Verzugs hinreichend detailliert beschreiben. Die Partei,  die eine solche Ankündigung erhält, muss, nachdem die Mitteilung wirksam wird, 30 Tage  Zeit haben, um die Vertragswidrigkeit/en zu beheben. Sofern die übermittelnde  Vertragspartei nicht auf die Ankündigung verzichtet, führt das Versäumnis, den Verzug  innerhalb dieser Frist zu beheben, zur automatischen Beendigung dieses Vertrags. In  diesem Fall werden alle Arbeiten von Lingual Consultancy zur Zahlung fällig.

9. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER 

Lingual Consultancy erbringt als unabhängiger Auftragnehmer Dienstleistungen für den Kunden. Nichts in dieser vertraglichen Vereinbarung beinhaltet die Ernennung einer der  Parteien als Agent, Vertreter, Partner, Joint Venture oder Mitarbeiter der anderen Partei für  irgendeinen Zweck. Keine der Parteien kann die andere zu einer Vereinbarung mit jemand  anderem verpflichten.

10. ABWERBEVERBOT 

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters von Lingual  Consultancy ist es dem Kunden während der Dauer dieser Vereinbarung und für einen  Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung dieser Vereinbarung unter keinen  Umständen gestattet, im Namen von Lingual Consultancy oder einer anderen natürlichen  oder juristischen Person (a) einen Voice Artist, Partner, Agenten, Mitarbeiter oder Linguisten  von Lingual Consultancy oder ein Mitglied oder einen Partner von Lingual Consultancy mit  der Absicht anzusprechen, einen dieser Voice Artists, Partner, Mitarbeiter, Agenten oder  Linguisten von Lingual Consultancy abzuwerben (oder an jeglichen Voice Artists, Partnern,  Mitarbeitern, Agenten oder Linguisten) oder einem Mitglied oder Partner von Lingual  Consultancy angebotene Produkte oder Dienstleistungen zu erbringen. Noch wird der Kunde  in irgendeiner Weise direkt oder indirekt als Agent oder anderweitig in irgendeiner anderen  Weise tätig, um solche Voice Artists, Partner, Mitarbeiter, Agenten oder Linguisten zu  beeinflussen oder zu ermutigen, ihr Geschäft dem Kunden oder einer anderen Person oder  Organisation zu überlassen, abzulenken oder weiterzuleiten oder (b) zu versuchen, eine  Person, ein Unternehmen oder eine Organisation, die ein Angestellter, Berater,  Auftragnehmer, Verkäufer oder Partner von Lingual Consultancy ist, direkt oder indirekt zu  überreden oder zu verpflichten, ihre bestehende Beziehung mit Lingual Consultancy negativ  zu beeinflussen. Der Kunde darf während der Dauer dieser Vereinbarung für einen Zeitraum  von zwei (2) Jahren danach und für die gesetzlich vorgeschriebene andere Zeit keine  abfälligen oder verleumderischen Äußerungen in Bezug auf Lingual Consultancy an Dritte  vornehmen oder Abwertungen oder verleumderische Äußerungen an Dritte bezüglich der  Waren oder Dienstleistungen, die von Lingual Consultancy zur Verfügung gestellt werden  oder über die Geschäftsmethoden von Lingual Consultancy oder die derzeitigen oder  früheren leitenden Angestellten, Direktoren, Angestellten oder Vertretern von Lingual  Consultancy vornehmen. 

11. GESAMTVEREINBARUNG 

Dieser Vertrag enthält die gesamten Vereinbarungen der Vertragsparteien und es gibt keine  anderweitigen Zusagen oder Bedingungen in einer anderen mündlichen oder schriftlichen  Vereinbarung, die den Gegenstand dieser Vereinbarung betreffen. Diese Vereinbarung  ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den  Parteien.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL 

Sollten irgendwelche Bestimmungen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund als  ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen  gültig und durchsetzbar. Stellt ein Gericht fest, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung  ungültig oder nicht durchsetzbar ist, dass aber durch die Beschränkung dieser Bestimmung  gültig und durchsetzbar wird, dann wird diese Bestimmung so erachtet, dass sie als solche  bestimmt, ausgelegt und durchgesetzt wird. 

13. ÄNDERUNGEN 

Diese Vereinbarung kann schriftlich modifiziert oder geändert werden, wenn die andere  Partei von der Änderung unterrichtet wird und unterzeichnet. 

14. GELTENDES RECHT 

Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen der Bundesrepublik  Deutschland. 

15. HINWEIS 

Alle Mitteilungen oder Ankündigungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung vorgeschrieben  oder zulässig sind, müssen in ausreichendem Maße per E-Mail, per Post oder per  Einschreiben mit Rückschein an die im einleitenden Absatz genannte Adresse zugestellt  werden, oder an eine andere Adresse, die der anderen Partei in schriftlicher Form zugestellt  wurde.

16. ÜBERTRAGUNG 

Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der nicht  übertragenden Partei übergeben oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen  Grund verweigert werden. 

17. ALLGEMEINE PREISGESTALTUNG 

Die in diesem Vertrag enthaltenen Preis- und Zeitplaneinschätzungen basieren auf dem  allgemeinen Projektumfang, den Materialien, Informationen und Details, die der Kunde  Lingual Consultancy zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung stellt. Alle Preis und Zeitplaneinschätzungen können auf Grundlage jeder einzelnen Bestellung und den  genauen Angaben geändert werden. Darüber hinaus können Änderungen nach Beginn einer  individuellen Bestellung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den tatsächlichen Inhalt, die Länge des Zeitplans, die erforderlichen eindeutigen Stimmen und sonstigen Leistungen,  zu Preis- und Zeitänderungen führen. 

18. VERTRAGSANNAHME 

Diese Vereinbarung gilt für den in der Dienstleistungsbeschreibung angegebenen Zeitraum, ab dem Datum der Unterzeichnung oder der Laufzeit dieser Vereinbarung, falls dies nicht in  der Vereinbarung angegeben ist. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis  verlängert werden. 

19. ÄNDERUNG DER GEBÜHREN 

Lingual Consultancy versteht, dass sich die Kundenangaben bezüglich des Projekts sowie der Zeitplan ändern können. Lingual Consultancy unternimmt angemessene Anstrengungen,  um dem vom Kunden gewünschten Termin für die Neuplanung Rechnung zu tragen, sofern  Lingual Consultancy Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wenn nicht, wird Lingual  Consultancy dem Kunden den nächstmöglichen verfügbaren Termin anbieten. Wenn der  Kunde ein Zeitfenster benötigt, das nicht zur Verfügung steht, wird Lingual Consultancy ihr  Bestes geben und Mitarbeiter/Teams neu einteilen, um den Zeitrahmen des Kunden zu  berücksichtigen. Es können zusätzliche Gebühren für diese Art von Anfragen anfallen. 

20. MINDESTAUFTRAGSWERT 

Der Mindestauftragswert pro Sprachpaar im Rahmen dieser Vereinbarung beträgt 100 € für  Textübersetzung, Lokalisierung, Transkreationen und Transkriptionen, 250 € für Untertitel,  300 € für Voice-Over und das 10-fache des Minutenpreises oder 1000 € für Synchronisation,  je nachdem, welcher der beiden Preise höher ist. 

21. ZAHLUNG 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Steuern und die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage, sofern in  der Rechnung nicht anders angegeben. Sofern nicht anders laut geltendem Recht  festgelegt, werden für unangefochtene überfällige Beträge Zinsen in Höhe von zwei Prozent  (2 %) pro Monat berechnet. Die Parteien bestätigen und akzeptieren, dass die in diesem  Angebot enthaltenen Projektinformationen sich im Laufe des Projekts ändern können oder  geändert werden können. Die endgültige Rechnung muss die tatsächlich erbrachten  Leistungen ausweisen und alle oben genannten Änderungen und Gebühren beinhalten. Die  Umsatzsteuer wird freigestellt, sobald die Freistellungsbescheinigung oder die gültige  europäische Umsatzsteueridentifikations-nummer des Kunden für die endgültige  Rechnungsstellung vorgelegt wird.