Bitte nehmen Sie sich die Zeit, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen, da sie die Grundlage ihres Vertrages mit Lingual Consultancy Services Deutschland GmbH bilden. Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, stimmen Sie unseren Geschäftsbedingungen automatisch zu.
Diese Dienstleistungsvereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung” genannt) wird ab dem Datum der Unterzeichnung durch den Kunden und Lingual Consultancy Services Deutschland GmbH, mit Sitz Krumme Straße 35-35, 10627 Berlin, Deutschland wirksam.
In dieser Vereinbarung wird die Partei, welche Verträge über den Erhalt von Dienstleistungen abschließt, als „Kunde" bezeichnet, und die Partei, welche die Dienstleistungen erbringt, wird als „Lingual Consultancy" bezeichnet.
1. BESCHREIBUNG UNSERER DIENSTE
Ab dem Unterzeichnungsdatum, oder gegebenenfalls ab einem anderen vereinbarten Datum, bietet Lingual Consultancy seinem Kunden ausschließlich folgenden Dienste (zusammenfassend „Dienste” genannt) an:
Lingual Consultancy erbringt die im entsprechenden Angebot beschriebenen Sprachdienstleistungen als Dienste für den Kunden. Diese Vereinbarung gilt für die Erbringung von Dienstleistungen, welche vom Kunden für bestimmte Projekte (jeweils ein einziges „Projekt”) und durch Bestätigung des Angebots oder eine schriftliche Bestellung („Bestellung”) in Auftrag gegeben wurden. Zusätzliche Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung beschafft werden, unterliegen dieser Vereinbarung gemäß der Vertragslaufzeit.
2. QUELLMATERIALIEN
2.1 Der Kunde wird Lingual Consultancy urheberrechtlich geschützte Materialien und Informationen zur Verfügung stellen, die für Lingual Consultancy Voraussetzung sind, um die Dienstleistungen zu vervollständigen. Hierzu gehören, ohne Einschränkung, die proprietäre Synchronisations- und Untertitelungssoftware des Kunden, Objektcodes, Quellcodes, Kunstgegenstände, Onlineelemente, elektronische Dateien, Film- oder Fernsehaufnahmen, Spielaudio- und/oder -videoaufnahmen, Videobänder, Fotos, Styleguides, Skizzen, Beschreibungen von Charakteren, Skripte, Vokalisierung von schriftlichen Materialien, Produktspezifikation usw. (die „Quellmaterialien”).
2.2 Lingual Consultancy überprüft unverzüglich alle Quellmaterialien und informiert den Kunden schriftlich oder per E-Mail über alle kreativen, technischen oder anderen Probleme, die in den Quellmaterialien innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt entdeckt werden. Vom Kunden wird erwartet, dass er sich nach besten Kräften bemüht, diese Probleme durch eine angemessene Lösung zu beheben. Sollten die von Lingual Consultancy festgestellten Probleme nicht vom Kunden behoben werden, wird Lingual Consultancy das Quellmaterial innerhalb der folgenden fünf (5) Werktage an den Kunden zurückgeben oder löschen.
2.3. Alle Quellmaterialien, anderen Elemente oder Informationen, die Lingual Consultancy im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, gelten bis zur Fertigstellung des betreffenden Projekts als vertraulich und werden im Namen des Kunden unter sicheren, angemessenen und geeigneten Bedingungen aufbewahrt. Lingual Consultancy wird keine Kopien anfertigen, bis auf solche Kopien, die für die Erbringung der Dienstleistungen unbedingt notwendig sind. Das Recht und das Interesse an den Quellmaterialien bleiben dem Kunden oder seinen Beauftragten vorbehalten und sind hiermit ausdrücklich vorbehalten.
2.4. Nach Abschluss eines Projekts wird Lingual Consultancy die Verwendung von mit dem Projekt verbundenen Quellmaterialien, außer zum Zweck der Erstellung endgültiger Liefermaterialien (wie nachstehend definiert), einstellen. Sobald der Kunde alle endgültigen Liefermaterialien erhalten und genehmigt hat, muss Lingual Consultancy eine Sicherungskopie aller Quellmaterialien und aller arbeitsbezogenen Materialien oder Dokumente, die in den endgültigen Liefermaterialien enthalten sind, einschließlich aller Kopien, für einen Zeitraum von drei (3) Monaten für die ausschließliche Verwendung des Kunden aufbewahren.
3. VERGÜTUNG DER DIENSTE
Gemäß folgendem Zeitplan wird der Kunde Lingual Consultancy die erbrachten Dienste vergüten:
Lingual Consultancy wird Rechnungen für jede Bestellung einreichen und der Kunde wird die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vornehmen.
Der Kunde wird bei Vertragsunterzeichnung für Projekte mit einem Wert von über 10.000 € 50 % Anzahlung leisten.
Alle Zahlungen werden in der oben angegebenen Währung getätigt.
4. VERTRAGSDAUER
Diese Vereinbarung beginnt mit dem zuerst genannten Datum und wird für den in den Leistungsverzeichnissen festgelegten Zeitraum fortgeführt. Zu diesem Zeitpunkt verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vorher von einer der Parteien mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit oder Laufzeitverlängerung gekündigt wird.
5. PRODUKTEIGENTUM
Alle urheberrechtlich geschützten Werke, Produkte, Dienstleistungen oder andere Informationen (zusammenfassend das „Arbeitsprodukt” genannt), die von Lingual Consultancy im Zusammenhang mit den Dienstleistungen vollständig oder teilweise entwickelt wurden, sind das ausschließliche Eigentum des Kunden. Auf Anfrage händigt Lingual Consultancy alle Dokumente aus, die notwendig sind, um das ausschließliche Eigentum des Kunden am Arbeitsprodukt zu bestätigen oder zu optimieren. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, die Dienste zu nutzen, auszuschöpfen und zu kommerzialisieren.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht, Anordnungen oder Verordnungen der Regierung oder auf Anordnung oder Erlass eines zuständigen Gerichts gefordert, werden Lingual Consultancy und seine Mitarbeiter, Vertreter, Partner und Personal, weder während noch nach der Laufzeit dieser Vereinbarung direkt oder indirekt Informationen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Quellmaterialien, endgültige Liefermaterialien), die vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden, an nicht autorisierte Personen weitergeben. Noch wird Lingual Consultancy irgendjemandem außer einem autorisierten Mitarbeiter/Berater des Kunden irgendwelche Informationen über den Kunden oder dessen Kunden, einschließlich des Produkts des Kunden, des Marktes, der Finanzen, offenbaren oder in anderer Weise als im Verlauf der Ausführung dieses Vertrages verwenden oder andere Pläne, Produktentwürfe, jegliche Form von Film, Video und/oder digitale Elemente, die audiovisuelle, gefilmte oder anderweitig aufgezeichnete Inhalte enthalten, Skripte, Texte, Charakterbeschreibungen, Styleguides, Storyboards, Illustrationen, Unterhaltungsinhalte von Kinofilmen, Fernsehshows, Animationen, Videospielen und anderen Programmen sowie die damit verbundenen Marketing- und verkaufsfördernden Inhalte. Dazu gehören alle anderen Informationen, materielle oder immaterielle, die der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt sind, unabhängig davon, ob sie während der Erfüllung dieser Vereinbarung erworben oder entwickelt wurden oder von den Kundenmitarbeitern und/oder Beratern bezogen wurden. Noch wird Lingual Consultancy während oder nach der Laufzeit dieser Vereinbarung direkt oder indirekt, in irgendeiner Weise, ganz oder teilweise, irgendwelche vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden veröffentlichen, kopieren, fotografieren oder reproduzieren. Der Kunde erteilt Lingual Consultancy die Genehmigung, eine Auswahl von Inhalten zurückzuhalten, die von Lingual Consultancy für Marketing- und Werbemaßnahmen für Lingual Consultancy verwendet werden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde, gelten alle Informationen über und in Bezug auf Projekte, die vom Kunden und/oder den Parteien, die im Auftrag des Kunden arbeiten, im Rahmen dieses Vertrags als vertrauliche Informationen.
6.2 Lingual Consultancy erkennt an und stimmt zu, dass alle vorstehenden Informationen Eigentum des Kunden sind, dass diese Informationen ein wertvoller und einzigartiger Vorteil des Kunden sind und dass Lingual Consultancy alle notwendigen Schritte unternehmen wird, um die Informationen des Kunden zu schützen.
6.3 Lingual Consultancy gewährleistet, dass das gesamte Personal, Mitarbeiter, Partner oder andere Personen, die von Lingual Consultancy im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen für ein bestimmtes Projekt engagiert werden, den Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung nachkommen. Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird Lingual Consultancy alle Aufzeichnungen, Notizen, Dokumente und andere Gegenstände, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung von Lingual Consultancy verwendet, erstellt oder kontrolliert wurden, löschen oder an den Kunden zurücksenden.
7. GARANTIE
Lingual Consultancy erbringt ihre Leistungen und Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung in einer zeitnahen und fachgerechten Weise, wobei sie Kenntnisse und Empfehlungen für die Erbringung von Dienstleistungen nutzt, die den allgemein akzeptierten Standards der Gemeinschaft und Region von Lingual Consultancy entsprechen, und einen Standard der Sorgfalt bietet, oder besser eine Sorgfalt, die von ähnlichen Serviceanbietern wie Lingual Consultancy verwendet wird.
8. RECHTSMITTEL
Zusätzlich zu allen anderen Rechten, die eine Partei gemäß dem Gesetz haben kann, wenn eine Partei in Verzug gerät, indem sie eine Bestimmung, Bedingung oder Regelung dieser Vereinbarung im Wesentlichen nicht erfüllt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtzahlung einer Geldzahlung bei Fälligkeit),, kann die andere Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die säumige Partei kündigen.
Diese Ankündigung muss die Art des Verzugs hinreichend detailliert beschreiben. Die Partei, die eine solche Ankündigung erhält, muss, nachdem die Mitteilung wirksam wird, 30 Tage Zeit haben, um die Vertragswidrigkeit/en zu beheben. Sofern die übermittelnde Vertragspartei nicht auf die Ankündigung verzichtet, führt das Versäumnis, den Verzug innerhalb dieser Frist zu beheben, zur automatischen Beendigung dieses Vertrags. In diesem Fall werden alle Arbeiten von Lingual Consultancy zur Zahlung fällig.
9. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER
Lingual Consultancy erbringt als unabhängiger Auftragnehmer Dienstleistungen für den Kunden. Nichts in dieser vertraglichen Vereinbarung beinhaltet die Ernennung einer der Parteien als Agent, Vertreter, Partner, Joint Venture oder Mitarbeiter der anderen Partei für irgendeinen Zweck. Keine der Parteien kann die andere zu einer Vereinbarung mit jemand anderem verpflichten.
10. ABWERBEVERBOT
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters von Lingual Consultancy ist es dem Kunden während der Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung dieser Vereinbarung unter keinen Umständen gestattet, im Namen von Lingual Consultancy oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person (a) einen Voice Artist, Partner, Agenten, Mitarbeiter oder Linguisten von Lingual Consultancy oder ein Mitglied oder einen Partner von Lingual Consultancy mit der Absicht anzusprechen, einen dieser Voice Artists, Partner, Mitarbeiter, Agenten oder Linguisten von Lingual Consultancy abzuwerben (oder an jeglichen Voice Artists, Partnern, Mitarbeitern, Agenten oder Linguisten) oder einem Mitglied oder Partner von Lingual Consultancy angebotene Produkte oder Dienstleistungen zu erbringen. Noch wird der Kunde in irgendeiner Weise direkt oder indirekt als Agent oder anderweitig in irgendeiner anderen Weise tätig, um solche Voice Artists, Partner, Mitarbeiter, Agenten oder Linguisten zu beeinflussen oder zu ermutigen, ihr Geschäft dem Kunden oder einer anderen Person oder Organisation zu überlassen, abzulenken oder weiterzuleiten oder (b) zu versuchen, eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation, die ein Angestellter, Berater, Auftragnehmer, Verkäufer oder Partner von Lingual Consultancy ist, direkt oder indirekt zu überreden oder zu verpflichten, ihre bestehende Beziehung mit Lingual Consultancy negativ zu beeinflussen. Der Kunde darf während der Dauer dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren danach und für die gesetzlich vorgeschriebene andere Zeit keine abfälligen oder verleumderischen Äußerungen in Bezug auf Lingual Consultancy an Dritte vornehmen oder Abwertungen oder verleumderische Äußerungen an Dritte bezüglich der Waren oder Dienstleistungen, die von Lingual Consultancy zur Verfügung gestellt werden oder über die Geschäftsmethoden von Lingual Consultancy oder die derzeitigen oder früheren leitenden Angestellten, Direktoren, Angestellten oder Vertretern von Lingual Consultancy vornehmen.
11. GESAMTVEREINBARUNG
Dieser Vertrag enthält die gesamten Vereinbarungen der Vertragsparteien und es gibt keine anderweitigen Zusagen oder Bedingungen in einer anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung, die den Gegenstand dieser Vereinbarung betreffen. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten irgendwelche Bestimmungen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund als ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und durchsetzbar. Stellt ein Gericht fest, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, dass aber durch die Beschränkung dieser Bestimmung gültig und durchsetzbar wird, dann wird diese Bestimmung so erachtet, dass sie als solche bestimmt, ausgelegt und durchgesetzt wird.
13. ÄNDERUNGEN
Diese Vereinbarung kann schriftlich modifiziert oder geändert werden, wenn die andere Partei von der Änderung unterrichtet wird und unterzeichnet.
14. GELTENDES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
15. HINWEIS
Alle Mitteilungen oder Ankündigungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung vorgeschrieben oder zulässig sind, müssen in ausreichendem Maße per E-Mail, per Post oder per Einschreiben mit Rückschein an die im einleitenden Absatz genannte Adresse zugestellt werden, oder an eine andere Adresse, die der anderen Partei in schriftlicher Form zugestellt wurde.
16. ÜBERTRAGUNG
Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der nicht übertragenden Partei übergeben oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden.
17. ALLGEMEINE PREISGESTALTUNG
Die in diesem Vertrag enthaltenen Preis- und Zeitplaneinschätzungen basieren auf dem allgemeinen Projektumfang, den Materialien, Informationen und Details, die der Kunde Lingual Consultancy zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verfügung stellt. Alle Preis und Zeitplaneinschätzungen können auf Grundlage jeder einzelnen Bestellung und den genauen Angaben geändert werden. Darüber hinaus können Änderungen nach Beginn einer individuellen Bestellung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den tatsächlichen Inhalt, die Länge des Zeitplans, die erforderlichen eindeutigen Stimmen und sonstigen Leistungen, zu Preis- und Zeitänderungen führen.
18. VERTRAGSANNAHME
Diese Vereinbarung gilt für den in der Dienstleistungsbeschreibung angegebenen Zeitraum, ab dem Datum der Unterzeichnung oder der Laufzeit dieser Vereinbarung, falls dies nicht in der Vereinbarung angegeben ist. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einverständnis verlängert werden.
19. ÄNDERUNG DER GEBÜHREN
Lingual Consultancy versteht, dass sich die Kundenangaben bezüglich des Projekts sowie der Zeitplan ändern können. Lingual Consultancy unternimmt angemessene Anstrengungen, um dem vom Kunden gewünschten Termin für die Neuplanung Rechnung zu tragen, sofern Lingual Consultancy Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wenn nicht, wird Lingual Consultancy dem Kunden den nächstmöglichen verfügbaren Termin anbieten. Wenn der Kunde ein Zeitfenster benötigt, das nicht zur Verfügung steht, wird Lingual Consultancy ihr Bestes geben und Mitarbeiter/Teams neu einteilen, um den Zeitrahmen des Kunden zu berücksichtigen. Es können zusätzliche Gebühren für diese Art von Anfragen anfallen.
20. MINDESTAUFTRAGSWERT
Der Mindestauftragswert pro Sprachpaar im Rahmen dieser Vereinbarung beträgt 100 € für Textübersetzung, Lokalisierung, Transkreationen und Transkriptionen, 250 € für Untertitel, 300 € für Voice-Over und das 10-fache des Minutenpreises oder 1000 € für Synchronisation, je nachdem, welcher der beiden Preise höher ist.
21. ZAHLUNG
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Steuern und die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage, sofern in der Rechnung nicht anders angegeben. Sofern nicht anders laut geltendem Recht festgelegt, werden für unangefochtene überfällige Beträge Zinsen in Höhe von zwei Prozent (2 %) pro Monat berechnet. Die Parteien bestätigen und akzeptieren, dass die in diesem Angebot enthaltenen Projektinformationen sich im Laufe des Projekts ändern können oder geändert werden können. Die endgültige Rechnung muss die tatsächlich erbrachten Leistungen ausweisen und alle oben genannten Änderungen und Gebühren beinhalten. Die Umsatzsteuer wird freigestellt, sobald die Freistellungsbescheinigung oder die gültige europäische Umsatzsteueridentifikations-nummer des Kunden für die endgültige Rechnungsstellung vorgelegt wird.